Bürgerinformationsveranstaltung am 17. Juni 2024 in Ehrenkirchen

Fragen zum Regionalverband

Welche Abstände gelten für die Wahl der Standorte von Windenergieanlagen?

Die aktuell geltenden Regelungen sehen die folgenden Richtwerte für Abstände vor:

  • Einzelgebäude im Außenbereich: 500 Meter
  • Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet: 750 Meter
  • Reines Wohngebiet: 1000 Meter
    Kurgebiet, Krankenhaus,
  • Pflegeanstalten: 1000 Meter

Wieso können die Windenergieanlagen nicht in der Nähe von Industriegebieten oder in der Nähe der Autobahn aufgestellt werden?

Bei der Auswahl von Standorten spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Hierzu zählen insbesondere die Abstände zu Siedlungsgebieten sowie anderen Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Autobahnen. Aber auch Naturschutzgebiete und andere schützenswerte Regionen werden bei der Suche nach möglichen Standorten betrachtet. Nach der Berücksichtigung aller relevanten Faktoren entstehen potenzielle Flächen, die beplant werden können.
Am Beispiel der Autobahnen ist es häufig so, dass sich Siedlungsgebiete nah an den Autobahnen befinden, sodass die geforderten Mindestabstände der Windenergieanlagen nicht eingehalten werden können.

Wieso konzentrieren sich die ausgewiesenen Flächen des Regionalverbands fast ausschließlich auf die Regionen um Münstertal, Ehrenkirchen und Staufen und werden nicht gerechter auf andere Gemeinden verteilt?

Die Identifizierung geeigneter Windenergieanlagenstandorte erfolgt zunächst anhand des Ausschlussprinzips bezüglich Flächen, die aufgrund verschiedener Regularien (bspw. Wasserschutz- oder Militärgebiete, denkmalgeschützte Flächen etc.) definitiv nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen infrage kommen. In einem zweiten Schritt werden die für die verbleibenden Flächen vorhandenen Windatlas-Daten überprüft, anhand derer eine weitere Eingrenzung auf die finalen Gebiete erfolgen kann.
Am Beispiel der Autobahnen ist es häufig so, dass sich Siedlungsgebiete nah an den Autobahnen befinden, sodass die geforderten Mindestabstände der Windenergieanlagen nicht eingehalten werden können.

Auf welche Fläche beziehen sich die seitens Bund vorgegebenen 1,8 Prozent an Fläche für Windenergie?

Nach Paragraf 20 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung dazu aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für die Regionalverbände die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche auszuweisen.

Teilregionalplan Windenergie

Positionspapier des BWE-Landesverband Baden-Württemberg zum Windbranchentag 2024

Wird es eine Bürgerbefragung zu den geplanten Windpark-Projekten geben?

Auf Gemeindeebene ist keine Bürgerbefragung geplant. Stattdessen sind die Pläne des Regionalverbands noch bis zum 7.7.2024 öffentlich einsehbar und es besteht die Möglichkeit der Einreichung einer Stellungnahme.
Zudem wird es je nach Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt neben der bereits durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung eine zusätzliche Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger geben. Das entsprechende Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Muss zur Stellungnahme beim Regionalverband ein Formular ausgefüllt werden?

Nein. Es reicht aus, wenn man eine E-Mail oder einen Brief mit der jeweiligen Stellungnahme einreicht.

Allgemeine Fragen zum Projekt

Wer steht hinter den Ausschreibungen der Flächen?

Hinter der Ausschreibung der Fläche des Windparks Ehrenkirchen-Münstertal steht ForstBW, gemeinsam mit den Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal. Die Flächen für den Windpark Breisgau wurden nicht ausgeschrieben, hier hat die iTerra energy GmbH eigenhändig den Kontakt zu den Flächeneigentümern aufgenommen.

Wieso ging der Zuschlag für den Windparks Ehrenkirchen-Münstertal an die iTerra energy GmbH?

Die iTerra energy GmbH verfügt über langjährige Erfahrung in der Projektierung und Umsetzung von Windparks, unter anderem in Waldgebieten. Zudem verfügen wir über ein breites Netzwerk an Kontakten zu den verschiedenen Forst-Gesellschaften. Die Entscheidung für den Zuschlag an uns haben die Gemeinden Ehrenkirchen und Münstertal gemeinsam mit ForstBW getroffen.

Wer wird der Betreiber der geplanten Windparks sein?

Der Betreiber ist die Windpark Breisgau GmbH bzw. Windpark Ehrenkirchen-Münstertal GmbH. Beide Unternehmen gehören zu 100% der iTerra energy GmbH.

Welche Projektkosten trägt die Gemeinde?

Keine. Die Kosten des Projektes trägt der Projektierer, die iTerra energy GmbH, bzw. deren Tochtergesellschaften, die Windpark Breisgau GmbH und Windpark Ehrenkirchen-Münstertal GmbH.

Mit welchem Anlagentyp wird geplant?

Aktuell planen wir sowohl für den Windpark Breisgau als auch für den Windpark Ehrenkirchen-Münstertal den Bau der Vestas Anlagen des Typs V172-7.2. Die dazugehörigen Datenblätter finden Sie hier: Vestas Anlagen des Typs V172-7.2

Wurde der geplante Anlagentyp bereits in einem Windpark verbaut?

Nein. Die neue Version V172-7.2 von Vestas erweitert das bestehende Produktportfolio des Herstellers und wir planen dieses parallel in vielen anderen Projekten ein, um unsere Windparks mit dem neuesten Stand der Technik auszustatten.

Können Sie garantieren, dass sich der geplante Anlagentyp nicht ändert?

Nein, wir können nicht garantieren, dass sich der bis dato geplante Anlagentyp ändert, da dies von vielen Faktoren abhängt und eine finale Auswahl des Anlagentyps noch nicht stattgefunden hat. Die Auswahl des geeigneten Typs erfolgt insbesondere nach der Windmessung. Weitere Faktoren sind aber beispielsweise auch die Verfügbarkeiten und Lieferzeiten der Anlagen. Daher ist es auch möglich, dass Windenergieanlagen von anderen Herstellern errichtet werden. Für den Genehmigungserhalt muss allerdings der finale Anlagentyp feststehen.

Warum planen Sie die Windparks nicht mit kleineren Anlagen?

Bei der Wahl der Anlagen orientieren wir uns am aktuellen Stand der Technik. Größere Anlagen bringen mehr Ertrag, sodass damit die Anzahl an benötigten Anlagen verringert und damit einhergehend die Eingriffe in die bestehende Natur und Landschaft begrenzt werden können.

Bleibt es bei den 4 (Windpark Breisgau) bzw. 7 (Windpark Ehrenkirchen-Münstertal) geplanten Windenergieanlagen?

Ja. Wir planen mit den oben genannten Zahlen und werden für diese die jeweiligen Genehmigungsanträge einreichen.

Welchen Umfang hat das Fundament einer Windenergieanlage?

Zur Sicherung der Stabilität benötigt ein Windrad ein Fundament aus Stahl und Beton. Es hat je nach Modell einen Durchmesser von etwa 24 bis 28 Meter.

Welche Datengrundlage wird zur Ermittlung der Windhöffigkeit verwendet?

Die wesentliche Grundlage für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ist der 2019 neu erstellte Windatlas Baden-Württemberg. Anhand der darin enthaltenen Daten wurden zunächst die Flächen in Baden-Württemberg ausgewählt, deren zu erwartendes durchschnittliches Windaufkommen (sog. „Windhöffigkeit“) einen wirtschaftlichen Betrieb neu zu errichtender Windenergieanlagen erlaubt.

Berechnungsmethodik

Wieso investieren Sie (iTerra energy GmbH) bereits jetzt erhebliche Summen, obwohl die Genehmigungsanträge abgelehnt werden können?

Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung mit der Auswahl geeigneter Windpark-Flächen erachten wir die beiden Flächen Breisgau und Ehrenkirchen-Münstertal als sehr geeignet. Dies werden wir ebenfalls in einer Stellungnahme gegenüber dem Regionalverband entsprechend kommunizieren.

Warum werden die Windmessungen erst zu einem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem die Projektplanung bereits fortgeschritten und bereits einzelne Flächen gesichert wurden?

Bei der Auswahl geeigneter Standorte orientieren wir uns an den allgemein verfügbaren Windatlas-Daten. Der Windatlas beinhaltet Karten für unterschiedliche Kenngrößen, die jeweils für die Berechnungshöhen 100 Meter, 140 Meter, 160 Meter, 180 Meter und 200 Meter ermittelt wurden. Die Karten und der zugehörige Bericht werden im erweiterten Daten- und Kartenangebot des Energieatlas Baden-Württemberg bereitgestellt. Sofern sich anhand der im Windatlas bereitgestellten Daten eine geeignete Fläche ergibt, starten wir mit unseren Projektplanungen. Diese sehen nach der Sicherung relevanter Flächen, auf denen die Windenergieanlagen stehen könnten, eine detaillierte Windmessung vor. Innerhalb eines Jahres führen wir eine Windmessung durch. Die erhaltenen Ergebnisse werden mit Winddaten der letzten 20 Jahre in Beziehung gesetzt, um somit ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten.
Weitere Informationen sind hier zu finden:

Windatlas BW

Windatlas Baden-Württemberg

Wieso planen Sie einen Windpark in der Ebene, obwohl der Windertrag weiter oben höher ausfällt?

Generell fällt der Windertrag in höheren Flächen höher aus. Die seitens Windatlas vorliegenden Daten reichen für eine positive Bewertung zur Planung des Windparks in der Ebene ebenfalls aus.

Besteht die Möglichkeit, dass die Anlagen noch näher an die Wohnbebauung heranrücken?

Hier richten wir uns insbesondere nach den Vorgaben der Regionalplanung. Zusätzlich müssen aber auch weitere Kriterien wie beispielsweise Schall- und Schattengrenzwerte eingehalten werden, die sich ebenfalls auf den Abstand der Anlagen an die Wohnbebauung auswirken.

Existieren zum jetzigen Zeitpunkt bereits Gestattungs- bzw. Pachtverträge?

Die iTerra energy GmbH hat die notwendigen Verträge mit den Flächeneigentümern abgeschlossen.

Wie werden die Pachteinnahmen auf die Flächeneigentümer verteilt?

Die Verteilung der Pachteinnahmen wird in einem Poolvertrag festgehalten. Dieser beinhaltet einen Verteilungsschlüssel mit detaillierten Angaben dazu, in welchem Verhältnis die reinen Standorte am Nutzungserlös profitieren und wie die übrigens Flächen am Erlös beteiligt werden.

Welche Wege müssen neu angelegt werden und wie müssen diese beschaffen sein?

Grundsätzlich versuchen wir stets, bereits vorhandene Wege zu nutzen und den Eingriff in die vorhandene Infrastruktur so wenig wie möglich zu beeinflussen. Es kann vorkommen, dass vorhandene Wege verdichtet, aber auch verbreitert werden müssen, um einen sicheren Transport der Rotoren und Windenergieanlagenkomponenten zu gewährleisten. Allerdings steht die konkrete Zuwegungsplanung noch aus. Hierzu arbeiten wir seit Jahren mit spezialisierten Spediteuren zusammen, die uns bei der Streckenplanung unterstützen.

Welche Mehrleistung erbringen Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien?

Gegenüber anderen Erneuerbaren Energien haben Windenergieanlagen den großen Vorteil, dass sie auf vergleichsweise geringer Fläche einen hohen Energieertrag erzeugen. Photovoltaik-Anlagen benötigen bei gleicher Energiemenge circa das dreißigfache an Fläche. Für Biogasanlagen, die Mais als Energiequelle nutzen, wird im Vergleich zur benötigten Windenergiefläche bei Windenergieanlagen etwa das dreihundertfache an Fläche benötigt, um die gleiche Energiemenge zu erzielen.

Von wo wurden die Aufnahmen der Windpark-Fotomontagen getätigt?

Die Aufnahmen für den geplanten Windpark Breisgau wurden aus der Perspektive des Zuweges der Burg Staufen, des Gemeindezentrums sowie des Rothofweges gemacht. Für den Windpark Ehrenkirchen-Münstertal wurden Aufnahmen aus der Perspektive Am Köpfle, des Gemeindezentrums sowie der Burg Staufen getätigt. Zudem fand eine Aufnahme an der Ölbergkapelle statt.

Sind Sie in der Lage, den erzeugten Strom der Windenergieanlagen zu speichern?

Der Ausbau der Netzinfrastruktur sowie der Stromspeicher ist ein aktuelles und deutschlandweites Thema. Vor allem Batteriespeicher verzeichnen derzeit ein rasantes Wachstum. Dennoch hinkt die Entwicklung von Speichermedien dem Ausbau von Photovoltaik und Windkraft momentan noch hinterher.

Wie wird der Rückbau der Windenergieanlagen sichergestellt? Was passiert im Falle einer Insolvenz des Betreibers?

Die Sicherstellung des Rückbaus in Form einer Bürgschaft oder Sicherheitsleistung ist bereits verpflichtender Bestandteil des Genehmigungsantrags. Zudem ist dies auch Bestandteil der Verträge mit den Grundstückseigentümern. Demzufolge ist das Risiko einer möglichen Insolvenz abgesichert. Die mögliche Nutzungslebensdauer einer Windenergieanlage beträgt in der Regel mehr als 25 Jahre. Sofern die Anlage nicht mehr zur Erzeugung von Strom genutzt wird, wird sie Stück für Stück abgebaut, entsorgt und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.

Sinkt der Wert von Immobilien, die sich in der Nähe von Windenergieanlagen befinden?

Es gibt keine empirischen Erkenntnisse darüber, wie sich der Verkehrswert von Wohngrundstücken und Immobilien durch den Bau von Windenergieanlagen im gesetzlich zulässigen Abstand zur Wohnbebauung verändert.
Der Grund hierfür ist, dass die Änderung des Marktwertes einer Immobilie nach Ansicht von Expertinnen und Experten nicht allein auf einen einzelnen Faktor zurückgeführt werden kann. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der Wert und die Preisentwicklung von Immobilien von ökonomischen und demografischen Einflüssen und nicht von Windenergieanlagen dominiert werden.

Wind bewegt – Argumente für die Windenergie

Fragen zum Genehmigungsverfahren nach BImSchG

Wird die jeweils zuständige Landschaftsbehörde zu dem geplanten Bau von Windenergieanlagen befragt?

In dem Paragraf 11 der 9. BImSchV und Paragraf 10, Absatz 6 BImSchG, ist regelt gesetzlich, welche Behörden zur Entscheidung über die Genehmigung eines Windpark-Vorhabens eingeschaltet werden müssen. Zu diesen zählt unter anderem die Landschaftsbehörde.

Ist es für die Bürger und Bürgerinnen möglich, Einsicht in die Genehmigungsunterlagen zu erhalten?

Grundsätzlich ist es jeder Bürgerin und jedem Bürger möglich, einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen und um Einsicht der Genehmigungsunterlagen zu bitten.

Werden bei der Prüfung von Genehmigungsanträgen Kultur- und Naturdenkmäler, die durch die Windparks beeinträchtigt werden könnten, mitberücksichtigt?

Ja. Auch hierfür gibt es festgelegte Regularien, beispielsweise zum Schutz der Umwelt oder der Definition von einzuhaltenden Abständen.

Nimmt das Landratsamt Prüfungen hinsichtlich der Ökonomie von Windparks vor?

Nein.

Fragen zu Natur- und Artenschutz

Wie stellen Sie sicher, dass das Grundwasser durch den Bau der Windenergieanlagen nicht kontaminiert wird?

Die Durchführung von hydrogeologischen, bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen ist nur eine der zahlreichen Auflagen, die vor Einreichung eines Genehmigungsantrages erfüllt sein müssen. Anhand der Entnahme verschiedener Proben wird die Beschaffenheit des Bodens analysiert und im Bodenkundlichen Gutachten festgehalten. Zu den möglichen geologischen Schichten zählen beispielsweise Festgesteine, Sandsteinschichten, Lehmschichten und Fließerden.
Für die bauliche Umsetzung der Windenergieanlagen sind neue Zuwegungen sowie die Einrichtung von Stell- und Montageflächen notwendig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Fundamente einen sicheren Stand haben. Die Prüfung des Baugrundes gibt Aufschluss darüber, ob die Standorte die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen oder ob etwaige bodenverbessernde Maßnahmen ausgeführt werden müssen. Die Analyse wird im Baugrundgutachten festgehalten.
Das Hydrogeologische Gutachten beinhaltet Untersuchungsergebnisse zu den Grundwasserführenden Schichten und der Entwässerungsrichtung, den Bodenwasserverhältnissen, dem Grundwasserflurstand sowie der Durchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit.

Entstehen durch den Abrieb von Mikroplastik Gefahren für den Menschen und die Umwelt?

Die Beschichtungen von Rotorblättern bestehen aus verschiedenen Folien und Lacken, die kontinuierlich weiter erforscht und verbessert werden. Der Abrieb von Windkraftflügeln ist vor allem ein Problem für die Betreiber, nicht für die Umwelt oder gar die Bevölkerung, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik vernachlässigbar gering und außerdem nicht giftiger sind. Problematische Stoffe werden beim Betrieb nicht freigesetzt, da sie durch Lacke und Folien geschützt und außerdem fest im Plastik gebunden sind.

Behauptungen zur Windkraft – Abrieb und Chemikalien

Wieviel Fläche an Wald muss pro Windenergieanlage gerodet werden?

Zur Klärung dieser Frage muss zwischen Flächen, die dauerhaft gerodet werden, und Flächen, die nur für die Bauphase bereitgehalten werden, unterschieden werden. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass dauerhaft durchschnittlich ca. 0,5 Hektar für den Betrieb einer Windenergieanlage
gerodet werden müssen. Hiervon entfallen ca. 0,05 ha auf die Versiegelung für das Fundament. Während der Bauphase sind zusätzlich ca. 0,4 Hektar freizuhalten, die nach Abschluss der Bauphase dann wieder aufgeforstet werden.

Themenpapier – Windenergie im Wald

Wie wird die Standfestigkeit von Anlagen im Wald bei abschüssigem Gelände sichergestellt?

Generell wird stets versucht, den Eingriff in den Wald so gering wie möglich zu gestalten. Bei Anlagenstandorten auf abschüssigem Gelände kann eine ebene Fläche durch Aufschüttungen oder Abtragungen des Bodens erreicht werden.

Tragen Windenergieanlagen zu einer Erwärmung des Klimas bei?

Windenergieanlagen beeinflussen das Mikroklima dadurch, dass sie die Luft durchmischen. Wenn sich ein Windrad dreht, schaufelt es gleichzeitig immer etwas Luft von unten nach oben und umgekehrt. Das kann sich minimal auf die Temperatur in Bodennähe auswirken. Der positive Beitrag von Windenergieanlagen zur Reduzierung der globalen Klimaerwärmung ist in diesem Zusammenhang jedoch als größer zu bewerten.

Welche Gefahren stellen Windenergieanlagen für Bienen oder Insekten dar?

Der Insektenrückgang ist eine weltweit feststellbare Entwicklung. Zu den vielfältigen Ursachen zählen allen voran der Einsatz von Pestiziden, der Anbau von Monokulturen, der Ausbau von Straßen- und Schienenverkehr, die Zersiedelung sowie der Klimawandel. Generell halten sich Fluginsekten bodennah in Höhen zwischen 0 und 30 Metern auf. Mit der Modernisierung von Windenergieanlagen und der damit einhergehenden wachsenden Größe wächst die Entfernung zu von Insekten genutzten Räumen stetig, sodass ein mögliches Konfliktpotential immer weiter minimiert wird.

Windenergie und Insekten

Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Flugtieren, beispielsweise Rotmilanen und Waldohreulen unternommen?

Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ist mit verschiedenen Auswirkungen auf die Avifauna verbunden. Demzufolge bedarf es zahlreicher Natur- und Artenschutzgutachten, die als Voraussetzung zur Einreichung eines Genehmigungsantrages fungieren. Beispielsweise wird anhand der Gutachten geprüft, ob sich Brutplätze oder Horste in der Nähe einer geplanten Anlage befinden bzw. welche Flugkorridore die Tiere nutzen. Je nach Ergebnis muss eine Raumnutzungskartierung erstellt oder die Anlagenstandorte umgeplant werden. Eine mögliche Maßnahme kann beispielsweise die Schaffung attraktiver Bereiche außerhalb des Windparks sein, sodass die Flugbewegungen der Vögel in diesem Bereich stattfinden können.

Windenergiesensible Brutvogelarten und spezifische Abstandsempfehlungen

Wie groß sind die Schutzgebiete der von Windenergieanlagen betroffenen Lebensräume von Rotmilanen?

Die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Vogellebensräumen bzw. Brutplätzen (darunter die von Rotmilanen) werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.

Werden die Wanderwege von Störchen im Rahmen der Planung von Windenergieanlagen geprüft?

Ja. Störche gelten zu den kollisionsgefährdeten Brutvogelarten. Einzuhaltende Regularien zum Schutz der Lebensräume von Störchen sind im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten.

Wie wird gewährleistet, dass Störche oder andere Tierarten nicht durch Windenergieanlagen verletzt oder getötet werden?

Zum Schutz verschiedener Vogelarten oder Fledermäuse können Windenergieanlagen mit Abschaltalgorithmen reguliert werden, die dafür sorgen, dass die Anlagen temporär abgeschaltet oder in ihrer Geschwindigkeit gedrosselt werden. Zudem können die Anlagen mit kamera- oder radargestützten Antikollisionssystemen ausgestattet, die eine Abschaltung auslösen, sobald sich ein Vogel den Rotoren nähert.

Natur- und Artenschutz

Wie wird der Schutz des Bodens bspw. durch die bereits bestehende Belastung durch andere Industrien gewährleistet?

Bei jedem neuen Bauprojekt wird überprüft, welche Belastungen des Bodens bereits vor Ort vorliegen. Die Regelungen für einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sind im Baugesetzbuch festgelegt.

Sparsamer Umgang mit Böden

Werden zur Instandhaltung von Windenergieanlagen Öle verwendet?

Für die Instandhaltung von Windenergieanlagen werden im Getriebe, im Generator, in der Turmlagerung, bei den Seilwinden sowie bei den Elektromotoren Schmiermittel aus Mineralölen verwendet. Die Schmierstoffe dienen zur Sicherstellung der Rotation, zur Verschleiß-Minderung sowie zum Schutz vor Korrosion. Der Ölwechsel wird fachmännisch von speziell ausgebildeten Technikern unter Beachtung strengster umweltschutzrelevanter Regeln durchgeführt.

Wo finden etwaige Kompensationsmaßnahmen statt?

Sollten durch den Bau von Windenergieanlagen Individuen vor Ort, darunter beispielsweise die Haselmaus oder die Waldschnepfe, beeinträchtigt werden, müssen die Ausgleichsmaßnahmen für diese Individuen ebenfalls direkt vor Ort umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufforstung neuer Flächen, sollten in der Nähe der gerodeten Flächen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort realisiert werden.
Weitere Informationen zu diversen Ersatzmaßnahmen finden Sie hier:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Windenergievorhaben

Wie lange dauert die CO2-Kompensation durch den Bau einer Windenergieanlage?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Generell ist festzuhalten, dass die steigende Nutzung erneuerbarer Energien zu einer steigenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase führt. So konnten erneuerbare Energien im Jahr 2023 Treibhausgas-Emissionen von rund 250 Millionen Tonnen C02-Äquivalenten vermeiden. Energetisch amortisiert sich eine Windenergieanlagen bereits nach ca. 12 Monaten.

Vermeidung von Treibhausgasen durch erneuerbare Energieträger

Fragen zu Immissionen, Schall, und Schatten

Welche Gefahr geht durch den von Windenergieanlagen produzierten Infraschall hervor?

Als Infraschall werden Schallwellen mit sehr niedrigen Frequenzen von 20 hz und darunter bezeichnet. Diese Töne sind für die meisten Menschen nicht hörbar. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen wird neben hörbarem Schall durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm auch Infraschall erzeugt. Dieser liegt allerdings deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle und wird meist schon in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt.

Infraschall und Windenergieanlagen

Welche Beeinträchtigungen entstehen durch den Schattenwurf und welche Regularien gibt es?

Windenergieanlagen verursachen unter bestimmten Bedingungen einen Schatten. Damit Anrainer nicht von diesen beeinträchtig werden, ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt, dass der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus einwirken darf. Im Regelfall werden Anlagen daher so geplant, dass dieser Grenzwert eingehalten wird. Sollte dies bei einzelnen Anlagen nicht möglich sein, werden für diese Abschaltautomatiken eingerichtet. Bereits mit Einreichung des Genehmigungsantrags muss ein Gutachten zur Prognose des Schattenwurfes der geplanten Anlagen erstellt werden. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte eingehalten werden.

Schattenwurf von Windenergieanlagen

Werden die vor Ort lebenden Menschen durch blinkende Lichter an den Windenergieanlagen gestört?

Aus Gründen der Flugsicherheit müssen Windenergieanlagen gekennzeichnet werden. Frühere Anlagentypen wurden hierzu mit dauerhaft blinkenden Lichtern ausgestattet und konnten somit als störend wahrgenommen werden. Mittlerweile besteht jedoch die Pflicht, dass eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingebaut wird. Diese ist mit verschiedenen Sensoren ausgestattet, die sicherstellen, dass die Anlagen nur bei der Näherung von Flugobjekten blinken.

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

Wie laut sind Windenergieanlagen tagsüber und nachts wahrzunehmen?

Die Richtwerte der Lärmimmissionen von Windenergieanlagen sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgehalten. Für Kern-, Dorf- und Mischgebiete weist die TA Lärm beispielsweise die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts aus.
Weitere Informationen dazu sind hier zu finden:

Schallimmissionen von Windenergieanlagen

Mit welchem Geräuschpegel sind 45 dB(A) vergleichbar?

45 dB(A) entsprechen in etwa leisem Fernseh-Schauen.

Hängt eine steigende Geschwindigkeit eines Windrades mit der Zunahme des Lautstärke-Empfindens zusammen?

Nein. Die durch eine Windenergieanlage wahrgenommenen Geräusche sind unabhängig von der Rotationsgeschwindigkeit der Anlage.

Wieso werden in Deutschland weiterhin Windenergieanlagen gebaut, obwohl in Frankreich nachgewiesen wurde, dass diese gesundheitsschädlich sind?

Tatsächlich handelt es sich bei diesem Vorfall um drei Erlasse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023, in denen zu überprüfende Regeln hinsichtlich der Lärmentwicklung von Windrädern analog der seit 2011 geltenden Vorschriften festgehalten wurden. Nun hat der Staatsrat entschieden, die Erlasse aus formellen Gründen aufzuheben, weil die Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde. Aussagen zu einer gänzlichen Aufhebung von Windkraftgenehmigungen entsprechen nicht der Realität. Die Entscheidung des Staatsrates fußt auf einem Formfehler, den es zu korrigieren gilt. Aktuell greifen vorübergehend die Regelungen aus 2011, die im Übrigen dieselben Grenzwerte für Lärm vorsehen wie die jüngeren Erlasse. Letztere hatten die Abläufe der Lärmmessungen präzisiert und unabhängigen Instanzen eine größere Rolle eingeräumt.

Viel Wind um wenig? Über ein angebliches Windkraft-Aus in der Grande Nation

Frankreich: Gericht kippt Regeln zu Lärmmessung bei Windrädern

Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen und BürgerInnen

Für welche Gemeinden gilt der Grünstrombonus?

Zum derzeitigen Zeitpunkt steht der Radius noch nicht fest und wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Muss man selbst Nutzer erneuerbaren Stromes sein, um den Grünstrombonus zu erhalten?

Der Grünstrombonus wird vom Projektierer unabhängig vom Stromanbieter ausbezahlt. Die Grundlage hierfür bildet die eingereichte Stromrechnung.

Wie errechnen sich die Pauschalen für die Beteiligung?

Diese ist von vielen Faktoren abhängig, maßgeblich ist hier insbesondere die Anzahl der errichteten Windenergieanlagen. Aber auch die Zahl der Berechtigten ist beispielsweise ein zu berücksichtigender Faktor.

Wie lange werden Windkraftanlagen subventioniert?

Im April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, das die gesetzliche Subvention über einen Zeitraum von 20 Jahren regelt. Seit 2017 gelten für alle Erneuerbaren-Energien-Technologien Ausschreibungen. Über die Abgabe konkurrierender Gebote bewerben sich Anlagenbetreiber auf eine Förderhöhe, anstatt wie zuvor eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung zu beziehen. Das EEG regelt den sogenannten Einspeisevorrang Erneuerbarer Energien. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz, darüber hinaus auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung. Zu diesem Zweck ist der Netzbetreiber verpflichtet, seine Netzkapazität auszubauen. Im Falle von Einspeisemanagement, also netzbedingten temporären Abschaltungen von Windenergieanlagen, werden die Anlagenbetreiber für ihre entgangenen Einnahmen entschädigt.
Mittlerweile ist es immer häufiger der Fall, dass die Anlagen außerhalb des EEG vermarktet werden. Dadurch sind sie nicht mehr auf Förderungen des Staates angewiesen und können somit losgelöst von Subventionen betrieben werden.

BWE-Positionspapier: Innovationsausschreibungen (02/2024) BWE-Positionspapier: Innovationsausschreibungen (02/2024) Mit dem Papier unterbreitet der BWE Vorschläge zur Weiterentwicklung und Umstrukturierung der bestehenden Regelungen zu Innovationsausschreibungen. 390 KB | Februar 2024 Ansprechpartner Abteilung Energiepolitik Mirko Moser-Abt Cornelia Uschtrin Ron Schumann Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Kontakt

Der Windpark Breisgau liefert einen hohen gesellschaftlichen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung. Nichtsdestotrotz können Windparkprojekte Fragen und Unsicherheiten aufwerfen.

Wir nehmen diese sehr ernst und sind bestrebt, Ihnen Ihre Fragen bestmöglich zu beantworten. Bitte nutzen Sie hierfür gerne das untere Kontaktformular: