WINDENERGIE FÜR DIE GEMEINDE EHRENKIRCHEN
REGIONALE WERTSCHÖPFUNG
Für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung vor Ort
Die Gemeinde Ehrenkirchen ist Teil des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Im Jahr 2022 fanden erste Gespräche zwischen dem Projektentwickler iTerra energy GmbH und den Eigentümern der für den Windpark geeigneten Flächen statt. Im Jahr 2023 folgten erste Gespräche mit der Gemeinde Ehrenkirchen.
Die Bundesrepublik Deutschland verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden, indem fossile Energieträger durch Erneuerbare Energien, darunter Windenergie, ersetzt werden. Der Windpark Breisgau leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels.
Nach derzeitigem Planungsstand sind für den Windpark Breisgau insgesamt 4 Windenergienanlagen vorgesehen, die bis zu 50.000 MWh pro Jahr produzieren können.
Ehrenkirchen
4 Windenergieanlagen
50.000 MWh/Jahr
AUF DEM NEUESTEN STAND
Aktuelles rund um den Windpark Breisgau
Bürgerinformationsveranstaltung in Ehrenkirchen
PROJEKTSTATUS WINDPARK BREISGAU
Von der Standortsuche über die Planung und Errichtung bis zur Inbetriebnahme
Entwicklungsphase
- Beginn der Planung
- Abschluss von Gestattungsverträgen
Planungsphase
- Technische Planung
- Erstellung naturschutzfachlicher Gutachten
- Vorbereitung der Antragsunterlagen für den BImSchG-Antrag
Genehmigungsphase
- Einreichung und Prüfung der Antragsunterlagen nach BImSchG
Baubeginn
- Guss der Bodenfundamente
- Aufbau der Windenergieanlagen
Betriebsphase
- Inbetriebnahme
- Instandhaltung des Windparks Breisgau
WISSENSWERTES ZUR WINDENERGIE
FAQ – Projektspezifische und allgemeine Fragen zu Windkraft
Der Energiemix in Deutschland unterliegt einem ständigen Wandel. Windenergie ist ein vielschichtiges Thema, bei dem verschiedenste Aspekte aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Gesellschaft, Technik, Politik und Energiesicherheit betrachtet werden müssen.
Der Windpark Breisgau trägt entscheidend zu einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung in der Region bei. Nichtsdestotrotz können durch Windkraftprojekte Fragen und Unsicherheiten entstehen.
Aufbauend auf der Bürgerinformationsveranstaltung vom 17. Juni 2024 haben wir für Sie häufige Fragen zur Windenergie zusammengetragen und beantwortet.
Fragen zum Regionalverband
Welche Abstände gelten für die Wahl der Standorte von Windenergieanlagen?
- Einzelgebäude im Außenbereich: 500 Meter
- Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet: 750 Meter
- Reines Wohngebiet: 1000 Meter
Kurgebiet, Krankenhaus, - Pflegeanstalten: 1000 Meter
Wieso können die Windenergieanlagen nicht in der Nähe von Industriegebieten oder in der Nähe der Autobahn aufgestellt werden?
Am Beispiel der Autobahnen ist es häufig so, dass sich Siedlungsgebiete nah an den Autobahnen befinden, sodass die geforderten Mindestabstände der Windenergieanlagen nicht eingehalten werden können.
Wieso konzentrieren sich die ausgewiesenen Flächen des Regionalverbands fast ausschließlich auf die Regionen um Münstertal, Ehrenkirchen und Staufen und werden nicht gerechter auf andere Gemeinden verteilt?
Am Beispiel der Autobahnen ist es häufig so, dass sich Siedlungsgebiete nah an den Autobahnen befinden, sodass die geforderten Mindestabstände der Windenergieanlagen nicht eingehalten werden können.
Auf welche Fläche beziehen sich die seitens Bund vorgegebenen 1,8 Prozent an Fläche für Windenergie?
Nach Paragraf 20 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung dazu aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für die Regionalverbände die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche auszuweisen.
Positionspapier des BWE-Landesverband Baden-Württemberg zum Windbranchentag 2024
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger beteiligt?
Die Pläne des Regionalverbands waren bis zum 7.7.2024 öffentlich einsehbar und es bestand für jede Bürgerin und jeden Bürger die Möglichkeit der Einreichung einer Stellungnahme.
Zudem wird es – je nach Bedarf – eine zusätzliche Informationsveranstaltung für interessierte Bürgerinnen und Bürger geben. Das entsprechende Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Muss zur Stellungnahme beim Regionalverband ein Formular ausgefüllt werden?
Allgemeine Fragen zum Projekt
Wer steht hinter den Ausschreibungen der Flächen?
Wieso ging der Zuschlag für den Windparks Ehrenkirchen-Münstertal an die iTerra energy GmbH?
Wer wird der Betreiber der geplanten Windparks sein?
Der Betreiber ist die Windpark Breisgau GmbH bzw. Windpark Ehrenkirchen-Münstertal GmbH. Beide Unternehmen gehören zu 100% der iTerra energy Projektholding II GmbH.
Welche Projektkosten trägt die Gemeinde?
Mit welchem Anlagentyp wird geplant?
Aktuell planen wir sowohl für den Windpark Breisgau als auch für den Windpark Ehrenkirchen-Münstertal den Bau der Vestas Anlagen des Typs V172-7.2. Die dazugehörigen Datenblätter finden Sie hier: Vestas Anlagen des Typs V172-7.2
Wurde der geplante Anlagentyp bereits in einem Windpark verbaut?
Können Sie garantieren, dass sich der geplante Anlagentyp nicht ändert?
Warum planen Sie die Windparks nicht mit kleineren Anlagen?
Bleibt es bei den 4 (Windpark Breisgau) bzw. 7 (Windpark Ehrenkirchen-Münstertal) geplanten Windenergieanlagen?
Welchen Umfang hat das Fundament einer Windenergieanlage?
Welche Datengrundlage wird zur Ermittlung der Windhöffigkeit verwendet?
Die wesentliche Grundlage für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ist der 2019 neu erstellte Windatlas Baden-Württemberg. Anhand der darin enthaltenen Daten wurden zunächst die Flächen in Baden-Württemberg ausgewählt, deren zu erwartendes durchschnittliches Windaufkommen (sog. „Windhöffigkeit“) einen wirtschaftlichen Betrieb neu zu errichtender Windenergieanlagen erlaubt.
Wieso investieren Sie (iTerra energy GmbH) bereits jetzt erhebliche Summen, obwohl die Genehmigungsanträge abgelehnt werden können?
Warum werden die Windmessungen erst zu einem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem die Projektplanung bereits fortgeschritten und bereits einzelne Flächen gesichert wurden?
Bei der Auswahl geeigneter Standorte orientieren wir uns an den allgemein verfügbaren Windatlas-Daten. Der Windatlas beinhaltet Karten für unterschiedliche Kenngrößen, die jeweils für die Berechnungshöhen 100 Meter, 140 Meter, 160 Meter, 180 Meter und 200 Meter ermittelt wurden. Die Karten und der zugehörige Bericht werden im erweiterten Daten- und Kartenangebot des Energieatlas Baden-Württemberg bereitgestellt. Sofern sich anhand der im Windatlas bereitgestellten Daten eine geeignete Fläche ergibt, starten wir mit unseren Projektplanungen. Diese sehen nach der Sicherung relevanter Flächen, auf denen die Windenergieanlagen stehen könnten, eine detaillierte Windmessung vor. Innerhalb eines Jahres führen wir eine Windmessung durch. Die erhaltenen Ergebnisse werden mit Winddaten der letzten 20 Jahre in Beziehung gesetzt, um somit ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
Wieso planen Sie einen Windpark in der Ebene, obwohl der Windertrag weiter oben höher ausfällt?
Besteht die Möglichkeit, dass die Anlagen noch näher an die Wohnbebauung heranrücken?
Existieren zum jetzigen Zeitpunkt bereits Gestattungs- bzw. Pachtverträge?
Wie werden die Pachteinnahmen auf die Flächeneigentümer verteilt?
Welche Wege müssen neu angelegt werden und wie müssen diese beschaffen sein?
Welche Mehrleistung erbringen Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien?
Von wo wurden die Aufnahmen der Windpark-Fotomontagen getätigt?
Sind Sie in der Lage, den erzeugten Strom der Windenergieanlagen zu speichern?
Wie wird der Rückbau der Windenergieanlagen sichergestellt? Was passiert im Falle einer Insolvenz des Betreibers?
Sinkt der Wert von Immobilien, die sich in der Nähe von Windenergieanlagen befinden?
Es gibt keine empirischen Erkenntnisse darüber, wie sich der Verkehrswert von Wohngrundstücken und Immobilien durch den Bau von Windenergieanlagen im gesetzlich zulässigen Abstand zur Wohnbebauung verändert.
Der Grund hierfür ist, dass die Änderung des Marktwertes einer Immobilie nach Ansicht von Expertinnen und Experten nicht allein auf einen einzelnen Faktor zurückgeführt werden kann. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der Wert und die Preisentwicklung von Immobilien von ökonomischen und demografischen Einflüssen und nicht von Windenergieanlagen dominiert werden.
Fragen zum Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Wird die jeweils zuständige Landschaftsbehörde zu dem geplanten Bau von Windenergieanlagen befragt?
Ist es für die Bürger und Bürgerinnen möglich, Einsicht in die Genehmigungsunterlagen zu erhalten?
Werden bei der Prüfung von Genehmigungsanträgen Kultur- und Naturdenkmäler, die durch die Windparks beeinträchtigt werden könnten, mitberücksichtigt?
Nimmt das Landratsamt Prüfungen hinsichtlich der Ökonomie von Windparks vor?
Fragen zu Natur- und Artenschutz
Wie stellen Sie sicher, dass das Grundwasser durch den Bau der Windenergieanlagen nicht kontaminiert wird?
Für die bauliche Umsetzung der Windenergieanlagen sind neue Zuwegungen sowie die Einrichtung von Stell- und Montageflächen notwendig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Fundamente einen sicheren Stand haben. Die Prüfung des Baugrundes gibt Aufschluss darüber, ob die Standorte die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen oder ob etwaige bodenverbessernde Maßnahmen ausgeführt werden müssen. Die Analyse wird im Baugrundgutachten festgehalten.
Das Hydrogeologische Gutachten beinhaltet Untersuchungsergebnisse zu den Grundwasserführenden Schichten und der Entwässerungsrichtung, den Bodenwasserverhältnissen, dem Grundwasserflurstand sowie der Durchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit.
Entstehen durch den Abrieb von Mikroplastik Gefahren für den Menschen und die Umwelt?
Die Beschichtungen von Rotorblättern bestehen aus verschiedenen Folien und Lacken, die kontinuierlich weiter erforscht und verbessert werden. Der Abrieb von Windkraftflügeln ist vor allem ein Problem für die Betreiber, nicht für die Umwelt oder gar die Bevölkerung, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik vernachlässigbar gering und außerdem nicht giftiger sind. Problematische Stoffe werden beim Betrieb nicht freigesetzt, da sie durch Lacke und Folien geschützt und außerdem fest im Plastik gebunden sind.
Wieviel Fläche an Wald muss pro Windenergieanlage gerodet werden?
Zur Klärung dieser Frage muss zwischen Flächen, die dauerhaft gerodet werden, und Flächen, die nur für die Bauphase bereitgehalten werden, unterschieden werden. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass dauerhaft durchschnittlich ca. 0,5 Hektar für den Betrieb einer Windenergieanlage
gerodet werden müssen. Hiervon entfallen ca. 0,05 ha auf die Versiegelung für das Fundament. Während der Bauphase sind zusätzlich ca. 0,4 Hektar freizuhalten, die nach Abschluss der Bauphase dann wieder aufgeforstet werden.
Wie wird die Standfestigkeit von Anlagen im Wald bei abschüssigem Gelände sichergestellt?
Tragen Windenergieanlagen zu einer Erwärmung des Klimas bei?
Welche Gefahren stellen Windenergieanlagen für Bienen oder Insekten dar?
Der Insektenrückgang ist eine weltweit feststellbare Entwicklung. Zu den vielfältigen Ursachen zählen allen voran der Einsatz von Pestiziden, der Anbau von Monokulturen, der Ausbau von Straßen- und Schienenverkehr, die Zersiedelung sowie der Klimawandel. Generell halten sich Fluginsekten bodennah in Höhen zwischen 0 und 30 Metern auf. Mit der Modernisierung von Windenergieanlagen und der damit einhergehenden wachsenden Größe wächst die Entfernung zu von Insekten genutzten Räumen stetig, sodass ein mögliches Konfliktpotential immer weiter minimiert wird.
Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Flugtieren, beispielsweise Rotmilanen und Waldohreulen unternommen?
Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ist mit verschiedenen Auswirkungen auf die Avifauna verbunden. Demzufolge bedarf es zahlreicher Natur- und Artenschutzgutachten, die als Voraussetzung zur Einreichung eines Genehmigungsantrages fungieren. Beispielsweise wird anhand der Gutachten geprüft, ob sich Brutplätze oder Horste in der Nähe einer geplanten Anlage befinden bzw. welche Flugkorridore die Tiere nutzen. Je nach Ergebnis muss eine Raumnutzungskartierung erstellt oder die Anlagenstandorte umgeplant werden. Eine mögliche Maßnahme kann beispielsweise die Schaffung attraktiver Bereiche außerhalb des Windparks sein, sodass die Flugbewegungen der Vögel in diesem Bereich stattfinden können.
Windenergiesensible Brutvogelarten und spezifische Abstandsempfehlungen
Wie groß sind die Schutzgebiete der von Windenergieanlagen betroffenen Lebensräume von Rotmilanen?
Die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Vogellebensräumen bzw. Brutplätzen (darunter die von Rotmilanen) werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.
Werden die Wanderwege von Störchen im Rahmen der Planung von Windenergieanlagen geprüft?
Ja. Störche gelten zu den kollisionsgefährdeten Brutvogelarten. Einzuhaltende Regularien zum Schutz der Lebensräume von Störchen sind im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten.
Wie wird gewährleistet, dass Störche oder andere Tierarten nicht durch Windenergieanlagen verletzt oder getötet werden?
Zum Schutz verschiedener Vogelarten oder Fledermäuse können Windenergieanlagen mit Abschaltalgorithmen reguliert werden, die dafür sorgen, dass die Anlagen temporär abgeschaltet oder in ihrer Geschwindigkeit gedrosselt werden. Zudem können die Anlagen mit kamera- oder radargestützten Antikollisionssystemen ausgestattet, die eine Abschaltung auslösen, sobald sich ein Vogel den Rotoren nähert.
Wie wird der Schutz des Bodens bspw. durch die bereits bestehende Belastung durch andere Industrien gewährleistet?
Bei jedem neuen Bauprojekt wird überprüft, welche Belastungen des Bodens bereits vor Ort vorliegen. Die Regelungen für einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sind im Baugesetzbuch festgelegt.
Werden zur Instandhaltung von Windenergieanlagen Öle verwendet?
Wo finden etwaige Kompensationsmaßnahmen statt?
Sollten durch den Bau von Windenergieanlagen Individuen vor Ort, darunter beispielsweise die Haselmaus oder die Waldschnepfe, beeinträchtigt werden, müssen die Ausgleichsmaßnahmen für diese Individuen ebenfalls direkt vor Ort umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufforstung neuer Flächen, sollten in der Nähe der gerodeten Flächen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort realisiert werden.
Weitere Informationen zu diversen Ersatzmaßnahmen finden Sie hier:
Wie lange dauert die CO2-Kompensation durch den Bau einer Windenergieanlage?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Generell ist festzuhalten, dass die steigende Nutzung erneuerbarer Energien zu einer steigenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase führt. So konnten erneuerbare Energien im Jahr 2023 Treibhausgas-Emissionen von rund 250 Millionen Tonnen C02-Äquivalenten vermeiden. Energetisch amortisiert sich eine Windenergieanlagen bereits nach ca. 12 Monaten.
Vermeidung von Treibhausgasen durch erneuerbare Energieträger
Fragen zu Immissionen, Schall, und Schatten
Welche Gefahr geht durch den von Windenergieanlagen produzierten Infraschall hervor?
Als Infraschall werden Schallwellen mit sehr niedrigen Frequenzen von 20 Hz und darunter bezeichnet. Diese Töne sind für die meisten Menschen nicht hörbar. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen wird neben hörbarem Schall durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm auch Infraschall erzeugt. Dieser liegt allerdings deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle und wird meist schon in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt.
Welche Beeinträchtigungen entstehen durch den Schattenwurf und welche Regularien gibt es?
Windenergieanlagen verursachen unter bestimmten Bedingungen einen Schatten. Damit Anrainer nicht von diesen beeinträchtig werden, ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt, dass der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus einwirken darf. Im Regelfall werden Anlagen daher so geplant, dass dieser Grenzwert eingehalten wird. Sollte dies bei einzelnen Anlagen nicht möglich sein, werden für diese Abschaltautomatiken eingerichtet. Bereits mit Einreichung des Genehmigungsantrags muss ein Gutachten zur Prognose des Schattenwurfes der geplanten Anlagen erstellt werden. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte eingehalten werden.
Werden die vor Ort lebenden Menschen durch blinkende Lichter an den Windenergieanlagen gestört?
Aus Gründen der Flugsicherheit müssen Windenergieanlagen gekennzeichnet werden. Frühere Anlagentypen wurden hierzu mit dauerhaft blinkenden Lichtern ausgestattet und konnten somit als störend wahrgenommen werden. Mittlerweile besteht jedoch die Pflicht, dass eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingebaut wird. Diese ist mit verschiedenen Sensoren ausgestattet, die sicherstellen, dass die Anlagen nur bei der Näherung von Flugobjekten blinken.
Wie laut sind Windenergieanlagen tagsüber und nachts wahrzunehmen?
Die Richtwerte der Lärmimmissionen von Windenergieanlagen sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgehalten. Für Kern-, Dorf- und Mischgebiete weist die TA Lärm beispielsweise die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts aus.
Weitere Informationen dazu sind hier zu finden:
Mit welchem Geräuschpegel sind 45 dB(A) vergleichbar?
Hängt eine steigende Geschwindigkeit eines Windrades mit der Zunahme des Lautstärke-Empfindens zusammen?
Wieso werden in Deutschland weiterhin Windenergieanlagen gebaut, obwohl in Frankreich nachgewiesen wurde, dass diese gesundheitsschädlich sind?
Tatsächlich handelt es sich bei diesem Vorfall um drei Erlasse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023, in denen zu überprüfende Regeln hinsichtlich der Lärmentwicklung von Windrädern analog der seit 2011 geltenden Vorschriften festgehalten wurden. Nun hat der Staatsrat entschieden, die Erlasse aus formellen Gründen aufzuheben, weil die Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde. Aussagen zu einer gänzlichen Aufhebung von Windkraftgenehmigungen entsprechen nicht der Realität. Die Entscheidung des Staatsrates fußt auf einem Formfehler, den es zu korrigieren gilt. Aktuell greifen vorübergehend die Regelungen aus 2011, die im Übrigen dieselben Grenzwerte für Lärm vorsehen wie die jüngeren Erlasse. Letztere hatten die Abläufe der Lärmmessungen präzisiert und unabhängigen Instanzen eine größere Rolle eingeräumt.
Viel Wind um wenig? Über ein angebliches Windkraft-Aus in der Grande Nation
Frankreich: Gericht kippt Regeln zu Lärmmessung bei Windrädern
Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen und BürgerInnen
Für welche Gemeinden gilt der Grünstrombonus?
Muss man selbst Nutzer erneuerbaren Stromes sein, um den Grünstrombonus zu erhalten?
Wie errechnen sich die Pauschalen für die Beteiligung?
Wie lange werden Windkraftanlagen subventioniert?
Im April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, das die gesetzliche Subvention über einen Zeitraum von 20 Jahren regelt. Seit 2017 gelten für alle Erneuerbaren-Energien-Technologien Ausschreibungen. Über die Abgabe konkurrierender Gebote bewerben sich Anlagenbetreiber auf eine Förderhöhe, anstatt wie zuvor eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung zu beziehen. Das EEG regelt den sogenannten Einspeisevorrang Erneuerbarer Energien. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz, darüber hinaus auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung. Zu diesem Zweck ist der Netzbetreiber verpflichtet, seine Netzkapazität auszubauen. Im Falle von Einspeisemanagement, also netzbedingten temporären Abschaltungen von Windenergieanlagen, werden die Anlagenbetreiber für ihre entgangenen Einnahmen entschädigt.
Mittlerweile ist es immer häufiger der Fall, dass die Anlagen außerhalb des EEG vermarktet werden. Dadurch sind sie nicht mehr auf Förderungen des Staates angewiesen und können somit losgelöst von Subventionen betrieben werden.
Weiterführende Links
Zusätzliche Informationen
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start.html
- Regionalverband Südlicher Oberrhein: https://www.rvso.de/https://www.rvso.de/de/regionalplanung/fortschreibung-regionalplan/index_VerfahrenWind2022.php
- Forst Baden-Württemberg: https://www.forstbw.de/
- Windatlas Baden-Württemberg: https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas
DIE FIRMA HINTER DEM PROJEKT
Vorhabenträger – iTerra energy GmbH
iTerra energy steht für fundierte Expertise und langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Planung und Projektierung im Bereich der Windenergie. Der Projektentwickler für Erneuerbare Energien aus Gießen (Hessen) hat mit seinem interdisziplinären Team bis heute Anlagen mit insgesamt 140 Megawatt umgesetzt. Weitere Projekte mit einem Umfang von etwa 1.200 Megawatt sind derzeit in der Entwicklung, davon etwa 70 Prozent auf Waldflächen.
Durch die 30-jährige Erfahrung ist iTerra energy ein solider und nachhaltiger Partner an der Seite von Kommunen, Eigentümern und Interessierten.
Auf der iTerra-Website erhalten Sie weitere Informationen zu dem Vorhabenträger sowie anderen Windpark-Projekten. Darüber hinaus finden Sie dort eine Auswahl zu den gängigsten Fragen und Antworten aus den Themenbereichen Windenergie und Windparks.
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